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SCHUFA Selbstauskunft - inkl. anwaltlicher Ersteinschätzung

Beantragen Sie Ihre SCHUFA – Auskunft in nur 2 Minuten – schnell und unkompliziert!

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Über Uns

Teamfoto De Backer & Frank

Die Kanzlei bei SCHUFA Problemen

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1991 von Rechtsanwalt Patrick P. de Backer gegründet und ist seit 2002 in der Klettenbergstraße 14 im schönen und zentral gelegenen Holzhausenviertel in Frankfurt am Main ansässig. Die Kanzlei hat die Rechtsprechung bzgl. SCHUFA-Problem maßgeblich geprägt. Bereits im Jahr 2018 konnte vor dem Landgericht Frankfurt aM das deutschlandweit erste Urteil gegen die SCHUFA errungen worden, bei dem diese zur vorzeitigen Löschung einer erteilten Restschuldbefreiung verpflichtet wurde.

Heutzutage wird die vollständig auf jegliche SCHUFA-Probleme spezialisierte Kanzlei in 2. Generation durch Rechtsanwalt Pascal O. de Backer, Rechtsanwalt Hendrik Frank und Rechtsanwalt Julien H. Stange fortgeführt.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA Holding AG (Sitz in Wiesbaden) ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern, welche ihr insbesondere von Partnerunternehmen wie Banken, Mobilfunkanbietern oder Versicherungen gemeldet werden. Aus diesen Daten berechnet die SCHUFA einen Scorewert (zwischen 1 und 100 Prozent). Je höher der Wert, desto besser wird Ihre Bonität eingeschätzt

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, bei der SCHUFA handele es sich um eine Behörde, ist dies unzutreffend. Die SCHUFA ist eine privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft, deren Anteile überwiegend von Banken und Bankengruppen, insbesondere aus dem Bereich der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen-Finanzgruppe, gehalten werden.

Zugleich steht die SCHUFA seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der Intransparenz ihres Scoring-Verfahrens, der Fehleranfälligkeit gemeldeter Daten sowie der erheblichen praktischen Auswirkungen ihrer Einträge auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen.

FAQ

Wie läuft der Antragsprozess ab?
Zunächst tragen Sie die benötigten Daten über unsere Webseite ein. Nach Abschluss Ihrer Bestellung werden Ihre Anträge formuliert und an die SCHUFA Holding AG übermittelt. Nach einer Bearbeitungsphase erhalten Sie Ihre Selbstauskunft per Post von der SCHUFA. Bitte beachten Sie, dass unser sich Service zunächst ausschließlich auf die Antragstellung konzentriert.
Was enthält eine Selbstauskunft?
Jede Organisation, einschließlich der SCHUFA, ist dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage zu offenbaren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Der Umfang der Selbstauskunft wird durch Art. 15 DSGVO festgelegt.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für den Antrag?
Das Unternehmen, das für die Auskunft verantwortlich ist, muss grundsätzlich unverzüglich, also ohne unnötige Verzögerung, auf das Auskunftsersuchen reagieren. Art. 12 Abs. 3 DSGVO legt eine maximale Wartezeit von einem Monat fest. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 7-10 Tage, kann auf Grund von Postlaufzeiten jedoch im Einzelfall bis zu 14 Tage beanspruchen.
Wie bekomme ich meine anwaltliche Einschätzung?
Nach Erhalt Ihrer Selbstauskunft senden Sie uns eine einzelne PDF-Datei an die Ihnen hierfür zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse. Wir prüfen daraufhin Ihre Selbstauskunft und erstellen eine schriftliche anwaltliche Einschätzung. Dies senden wir Ihnen anschließend zu.
Was ist ein Negativeintrag?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag liegt vor, wenn Vertrags- oder Zahlungspflichten verletzt wurden oder entsprechende Angaben (z.B. aus dem Schuldnerverzeichnis) vorliegen. Dieses „Negativmerkmal“ verschlechtert Ihren SCHUFA-Score deutlich.
Wann kann ich einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Eine Löschung ist möglich, wenn der Eintrag unberechtigt, falsch, veraltet oder nicht mehr aktuell ist. Auch bei formalen Fehlern oder einer unzulässigen Datenverarbeitung kann ein Anspruch auf Löschung bestehen.
Bearbeiten Sie meinen Fall individuell oder im Rahmen eines Massenverfahrens?
Wir bearbeiten jeden Fall individuell. Sollten Sie unsere Hilfe bei der Löschung eines Negativeintrags benötigen, und entwickeln wir eine auf Ihre Situation abgestimmte Strategie. Gerade weil die Rechtsprechung derzeit im Wandel ist, vermeiden wir standardisierte Massenverfahren.